Hausarztmodell: Soll kommen
Runderneuerung der gesetzlichen Krankenversicherung
 
Das Zwei-Tarife-Modell: Versicherte sollen wählen können
 
GMK: Mangel an Ärztinnen und Ärzten
 
Bundesministerin Schmidt: Hält am Hausarztmodell fest

Hausarztmodell: Soll kommen

An ihren Plänen für ein Hausarztmodell hält Bundesministerin Ulla Schmidt fest. Jede Krankenkasse soll in Zukunft ihren Versicherten ein Hausarztmodell anbieten müssen. Versicherte können sich gegenüber ihrer Krankenkasse verpflichten, vertragsärztliche Leistungen außerhalb der hausärztlichen Versorgung nur auf Überweisung des von ihnen gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an das Hausarztmodell und an den von ihm gewählten Hausarzt mindestens ein Jahr gebunden. Der Hausarzt soll nur dann gewechselt werden, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Dafür muß der Patient keine Praxisgebühr zahlen und die Selbstbeteiligung bei den Arzneien wird halbiert.
Auch für den so gewählten Hausarzt ergeben sich weitere Verpflichtungen. Bei einem Arztwechsel muß der alte Hausarzt dem neuen die über den Patienten gespeicherten Unterlagen übermitteln.
Obwohl Schmidt und Horst Seehofer, Unterhändler der Union, immer deutlicher Friedfertigkeit und Übereinstimmung demonstrieren, gibt es an diesem Punkt durchaus Unterschiede. Die Union will nämlich die freie Arztwahl bewahren. Dagegen ist im Punkt Selbstbeteiligung das Ob schon entschieden. Das Wie wird allein noch ein paar Diskussionen benötigen.

WANC