Bundesministerin Schmidt: Hält
am Hausarztmodell fest
Hausarztmodell:
Soll kommen
An ihren Plänen für ein
Hausarztmodell hält Bundesministerin Ulla Schmidt fest.
Jede Krankenkasse soll in Zukunft ihren Versicherten ein Hausarztmodell
anbieten müssen. Versicherte können sich gegenüber
ihrer Krankenkasse verpflichten, vertragsärztliche Leistungen
außerhalb der hausärztlichen Versorgung nur auf
Überweisung des von ihnen gewählten Hausarztes in
Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an das Hausarztmodell
und an den von ihm gewählten Hausarzt mindestens ein
Jahr gebunden. Der Hausarzt soll nur dann gewechselt werden,
wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Dafür
muß der Patient keine Praxisgebühr zahlen und die
Selbstbeteiligung bei den Arzneien wird halbiert.
Auch für den so gewählten Hausarzt ergeben sich
weitere Verpflichtungen. Bei einem Arztwechsel muß der
alte Hausarzt dem neuen die über den Patienten gespeicherten
Unterlagen übermitteln.
Obwohl Schmidt und Horst Seehofer, Unterhändler der Union,
immer deutlicher Friedfertigkeit und Übereinstimmung
demonstrieren, gibt es an diesem Punkt durchaus Unterschiede.
Die Union will nämlich die freie Arztwahl bewahren. Dagegen
ist im Punkt Selbstbeteiligung das Ob schon entschieden. Das
Wie wird allein noch ein paar Diskussionen benötigen.